Sozialdienst

WIR HELFEN IHNEN

Als Sozialdienst in der Caritas-Klinik Dominikus Berlin-Reinickendorf stehen wir den Patientinnen und Patienten aller Stationen und deren Angehörigen zur Seite, wenn es um die Zeit nach dem Aufenthalt in unserer Klinik geht.

Wir informieren über künftige Ansprechpartner, beraten über mögliche Umstellungen im Alltag, organisieren Hilfsmittel und Reha-Aufenthalte und vermitteln Hilfsangebote.

UNSERE LEISTUNGEN

  • Kostenklärung und Organisation von Rehabilitationsmaßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung
  • Einleitung der häuslichen Versorgung, Vermittlung von Hilfsangeboten
  • Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen und Unterbringung im Pflegeheim oder Hospiz
  • Unterstützung von onkologischen/ palliativen Patienten
  • Einleitung von gesetzlicher Betreuung
  • Beratung zur Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung
  • Stützende/ psychosoziale Gespräche

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir ergänzen und unterstützen die ärztliche und pflegerische Versorgung in unserer Klinik. Auf diese Weise tragen wir zur ganzheitlichen Versorgung unserer Patientinnen und Patienten bei.

Scheuen Sie sich nicht davor, uns vom Sozialdienst frühzeitig zu kontaktieren.

Für unsere Patient(inn)en engagieren wir uns im Qualitätsverbund – Netzwerk im Alter – QVNIA e.V..

 

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Sozialdienst | Caritas-Klinik Dominikus Berlin-Reinickendorf


Sozialdienst - Dominikus-Krankenhaus Berlin

Sozialdienst | SPRECHSTUNDEN

 

Sie können jederzeit auch kurzfristig einen Termin mit unseren Mitarbeitern vereinbaren.

 

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal Ihrer Station oder rufen Sie uns an.

Sozialdienst | SPRECHSTUNDEN

 

Die Spätsprechstunde für Angehörige wird, auf Grund der Corona-Pandemie, bis auf weiteres entfallen.
Der Sozialdienst ist in dieser Zeit telefonisch erreichbar.

 

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Einige Fragen werden immer wieder an uns herangetragen. Damit Sie einen ersten Anhaltspunkt für Ihre Frage erhalten, haben wir hier die fünf häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Bitte zögern Sie nicht, uns mit Ihren Fragen zu kontaktieren.

Wir unterstützen Sie gerne.

Ihr Sozialdienst-Team

 

 

 


Wie geht es nach der Entlassung  aus dem Krankenhaus weiter?

Die Ärztin, die Sie in unserer Klinik behandelt, hat viele wichtige Informationen zu diesem Thema, da sie am besten einschätzen kann, wie sich Ihre Gesundheit weiterentwickeln wird und welche Maßnahmen zusätzlich sinnvoll sein können.

Zu den Fragen, die sich aus diesen Informationen ergeben, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Planung der Entlassung aus der Klinik und bei der Planung für die Zeit danach.


Wie erhalte ich einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen hilfsbedürftige Pflegeversicherte bei dem Prüfverfahren „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ zwischen mindestens 12,5 und unter 27 Punkte erzielen (Pflegegrad 1).

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad, den der Pflegebedürftige erhält. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld- oder Sachleistungen übernimmt die Pflegekasse.

Der Antrag auf einen Pflegegrad muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Diese ist bei der Krankenversicherung organisiert, bei der der Pflegebedürftige versichert ist.

Habe ich Anspruch auf eine Reha?

Ihr behandelnder Arzt empfiehlt Ihnen einen Reha-Aufenthalt oder Sie sprechen mit Ihrem Arzt über den Wunsch nach einer Rehabilitationsmaßnahme. Der Arzt prüft dann, ob er Ihr Anliegen aus medizinischer Sicht unterstützen kann und gibt eine entsprechende Empfehlung weiter. 

Der zuständige Sozialversicherungsträger entscheidet über die Bewilligung der Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme.

Der Sozialdienst im Krankenhaus berät Sie gerne zur medizinischen Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt und unterstützt Sie bei der Beantragung und Organisation der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme.


Wie erhalte ich einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr zu tragen hat.

Für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ist das Versorgungsamt zuständig.

Antragsvordrucke gibt es bei uns im Sozialdienst oder direkt beim Versorgungsamt.

Benötige ich eine Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung?

Niemand ist davor sicher, dass er infolge eines Unfalls oder einer Krankheit seine Geschäfte nicht mehr selbst tätigen kann (Koma, Demenz, Parkinson, Alzheimer, …).

Für diesen Fall können Sie vorsorgen, indem Sie eine Vorsorgevollmacht und/ oder eine Patientenverfügung erstellen.

Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten bzw. eine Bevollmächtigte ebenso gut besorgt werden können.

Erfahren Sie mehr zum Thema.

Unser Team - Ihre Ansprechpartner

Andreas Naumann

Dipl.-Sozialarbeiter

für die Station 8 (Geriatrie) und Station 9 (Interdisziplinär) 030/ 4092-238

Antje Gerwe

Dipl.-Sozialarbeiterin

für die Station 1 (Chirurgie) 030/ 4092-564

Kerstin Neuhaus

Assistentin des Sozialdienstes

B.Sc. Ergotherapie 030/ 4092-239

Yvonne Fokouam-Fokwen

Dipl.-Sozialarbeiterin

für die Stationen 7 (Geriatrie) und Tagesklinik 030/ 4092-722